1. Schnell.  VisumCentrale ist darauf spezialisiert, Oman Visa zu beschaffen und kann Ihnen dabei helfen, ein solches Oman Visum zu bekommen.
  2. Bequem.  Eine Visumbeantragung über VisumCentrale ist der bequemste Weg, ein Visum zu bekommen. VisumCentrale kann Visa auch innerhalb eines Tages einholen. Täglich beantragen wir Oman Visa bei den Oman Konsulaten für die Einwohner aller 16 Bundesländer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oman Visum FAQs

Wann ist die beste Zeit, mein Oman Visum zu beantragen?

Die beste Zeit, Ihr Oman Visum zu beantragen, ist 1-2 Monate vor Ihrem Abreisedatum. Für den Fall, dass Sie Ihr Visum kurzfristig benötigen, werden wir versuchen, Ihr Visum nach Ermessen des zuständigen Konsulates auf einem schnelleren Weg zu beantragen.

Muss ich meinen Reisepass einsenden, um ein Oman Visum zu erhalten? Ist das Einsenden eines Reisepasses sicher?
Ja. Sie müssen Ihren Reisepass im Original einsenden. Das Einsenden einer Reisepasskopie ist nicht ausreichend. Das Oman Visum wird in Ihrem Reisepass eingetragen und wird eine Seite Ihres Reisepasses einnehmen. Ein Visumantrag kann ohne Vorlage Ihres Reisepasses im Original nicht ausgestellt werden. Aufgrund der Wichtigkeit Ihres Reisepasses empfehlen wir eindringlich, den Pass mit einer sicheren Versandmethode, wie z.B. einem garantieren Postservice oder einem Kurier, einzusenden.

Beispiel für die Anforderungen an Businessreisen für ein Oman Visum für deutsche Staatsangehörige

  1. Wichtige Informationen

    Wenn Reisende zu geschäftlichen Zwecken in den Oman reisen, erhalten sie im omanischen Konsulat in Berlin statt eines "Businessvisum" ein sogenanntes "Visitorvisum".

  2. Reisepass

    Der Reisepass des Reisenden im Original: 

    • Muss bei Einreise sechs Monate gültig sein
    • Muss eine freie Seite enthalten
    • Muss bei Antragstellung eines Visums zur mehrmaligen Einreise bei der Einreise ein Jahr gültig sein

  3. Entsendungsschreiben

    Bei mehrmaliger Einreise — ein Schreiben des entsendenden deutschen Unternehmens:

    • Muss den Namen des Reisenden enthalten
    • Muss den Reisezweck bezeichnen
    • Muss die geplante Aufenthaltsdauer benennen
    • Muss die Übernahme der Reise- bzw. Aufenthaltskosten bestätigen

  4. Visumantrag

    Der Antrag muss online über die Website der Royal Oman Police ausgefüllt und dann ausgedruckt werden:

    https://www.rop.gov.om/visa/english/onlineservices_VisaApplication.aspx

  5. VisumCentrale Auftragserteilung

    Wird ein Auftrag über die VisumCentrale Webseite erteilt, ist eine Kopie der Ihnen per E-Mail zugesandten Bestätigung beizulegen.
    Für alle anderen Aufträge ist eine vollständig ausgefüllte Auftragserteilung erforderlich.

Beispiel für die Anforderungen an touristische Reisen für ein Oman Visum für deutsche Staatsangehörige

  1. Visum bei Ankunft

    Ein Visum mit einmaliger Einreise kann für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen an den Landesgrenzen und bei Flug- und Seehäfen erworben werden. Der Reisende:

    • Muss einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten sowie einer freien Seite besitzen
    • Muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen
    • Muss ein Rück- oder Weiterflugticket besitzen
    • Darf keine Arbeit aufnehmen
    Die Gebühr beträgt 20 R.O. pro Person (Bezahlung in ausländischer Währung, z.B. Euro, möglich). Eine Verlängerung um einen weiteren Monat vor Ort beim Directorate General of Passports and Residence ist möglich, die Gebühr dafür beträgt ebenfalls 20 R.O.

  2. Reisepass

    Der Reisepass des Reisenden im Original: 

    • Muss bei Einreise sechs Monate gültig sein
    • Muss eine freie Seite enthalten
    • Muss bei Antragstellung eines Visums zur mehrmaligen Einreise bei der Einreise ein Jahr gültig sein

  3. Visumantrag

    Der Antrag muss online über die Website der Royal Oman Police ausgefüllt und dann ausgedruckt werden:

    https://www.rop.gov.om/visa/english/onlineservices_VisaApplication.aspx

  4. VisumCentrale Auftragserteilung

    Wird ein Auftrag über die VisumCentrale Webseite erteilt, ist eine Kopie der Ihnen per E-Mail zugesandten Bestätigung beizulegen.
    Für alle anderen Aufträge ist eine vollständig ausgefüllte Auftragserteilung erforderlich.