Haager Konvention / Apostille

Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wurde 1961 in Den Haag, Niederlande, unterzeichnet. Mit diesem Übereinkommen werden Vertragsstaaten von der zusätzlichen Dokumentenlegalisierung befreit. Es legt fest, dass eine Apostille die einzige für die Vertragsstaaten erforderliche Form der Dokumentenlegalisierung darstellt. Eine Apostille ist ein offizieller Stempel der zuständigen Behörde, der die Echtheit und Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente bestätigt.

VisumCentrale bietet Ihnen einen schnellen, einfachen und sicheren Dokumentenlegalisationsservice und kann Legalisationen innerhalb von einem Tag in die Wege leiten. Stellen Sie hier Ihren Antrag.

Vertragsstaaten Haager Konvention

Auf deutschen Dokumenten, die in den nachstehenden Vertragsstaaten vorgelegt werden, darf eine Apostille als einzige Form der Legalisation angebracht werden.

Andorra

Dominica

Liechtenstein

St. Kitts and St. Nevis

Antigua u. Barbuda

Ecuador

Litauen

St. Lucia

Argentinien

El Salvador

Luxemburg

Samoa

Australien

Estland

Macao

San Marino

Bahamas

Fidschi

Mazedonien

Serbien

Barbados

Finnland

Malawi

Seychellen

Belarus

Georgien

Mauritius

Slowakei

Belgien

Großbritannien

Marshallinseln

Slowenien

Belize

Griechenland

Mauritius

Südafrika

Bosnien-Herzegowina

Grenada

Mexico

Spanien

Botswana

Honduras

Monaco

Suriname

Brunei Darussaiam

Hong Kong

Montenegro

Swaziland

Delgarien

Ungarn

Namibia

Schweden

Cookinseln

Island

Niederlande

Schweiz

Kroatien

Irland

Neuseeland

Tonga

Zypern

Israel

Niue

Trinidad und Tobago

Tschechische Republik

Japan

Norwegen

Türkei

 

Kaimaninseln

Panama

Ukraine

 

Kap Verden

Polen

Großbritannien

 

Kasachstan

Portugal

USA

 

Südkorea

Puerto Rico

Venezuela

 

Lesotho

Rumänien

 

 

 

Russland

VisumCentrale kann für Sie in nur einem Tag eine Apostille beantragen. Wenn Sie Ihre Dokumente in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens verwenden, benötigen Sie eine Apostille zum Nachweis der Echtheit offizieller Papiere. Eine Apostille ist ein offizielles Siegel der zuständigen Behörde, das die Echtheit und Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente bestätigt. Wir sorgen für die Abholung Ihrer Dokumente und die Einreichung bei der zuständigen Behörde.

VisumCentrale bietet Ihnen einen schnellen, einfachen und sicheren Dokumentenlegalisationsservice und kann Dokumentenlegalisationen innerhalb von einem Tag in die Wege leiten. Stellen Sie hier Ihren Antrag.

Die nachstehenden Dokumente können mit einer Apostille beglaubigt werden

Eidesstattliche Erklärungen

Handelsdokumente

Geburtsurkunden

Lebenspartnerschafts- und Heiratsurkunden

Sterbeurkunden

Erklärungen

Offenbarungsunterlagen

Scheidungsurkunden

Ausfuhrnachweise

Ehefähigkeitszeugnisse

Gründungsurkunden

Namensänderungsurkunden

Ausländische Papiere

Übersetzungen deutscher Dokumente in andere Sprachen

Medizinische Unterlagen

Personalausweise

Notariatsurkunden

Reisepässe

Heimtierausweise

Bevollmächtigungen

Religiöse Dokumente

Deutsche Gerichtsunterlagen

Deutsche (Hoch-)Schulzeugnisse

Testamente

Senden Sie eine E-Mail an info@visumcentrale.de oder rufen Sie uns an unter 01801 242833 wenn Sie weitere Informationen über den Apostillenservice von VisumCentrale erhalten möchten.

 

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Fallbeispiel

Ein Fussballteam der englischen Premier League brauchte kurzfristig Visa für seine Spieler, um an einem Freundschaftsspiel in Russland teilnehmen zu können. Allerdings befanden sich die Spieler im Urlaub.

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