Ghorfa / LGC

Die Ghorfa (Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V.) und die LGC (Libyan German Chamber) sind Handelskammern für deutsche und arabische Unternehmen mit Sitz in Berlin. Sie sind zuständig für die Vorlegalisation von Handelsdokumenten zur Verwendung in den arabischen Ländern. Jedes Dokument, das zur Vorlegalisation eingereicht wird, ist zuvor gemäß den Vorschriften der Konsularabteilungen, die die Legalisation vornehmen soll, vor zu beglaubigen (z. B. IHK, Landgericht, BVA etc.).

Nachfolgende Länder verlangen die Vorbeglaubigung von Handelsdokumenten durch die Ghorfa:

Bahrain                  Oman

Irak                       Saudi-Arabien

Jemen                   Sudan

Jordanien               Syrien

Katar                     VAE

Kuwait

Nachfolgendes Land verlangt die Vorbeglaubigung von Handelsdokumenten durch die LGC: Libyen.

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Die häufigsten Anfragen

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Fallbeispiel

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