Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Die Zuständigkeit für die Endbeglaubigung von Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland geht zum 01.01.2023 vom Bundesverwaltungsamt auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Referat Apostillen und Forderungsmanagement über. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Endbeglaubigung von Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und die Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens.

Einige Länder verlangen die Endbeglaubigung von Dokumenten durch das Bundesverwaltungsamt, bevor diese durch die jeweilige konsularische Vertretung legalisiert werden können. Behördliche Bescheinigungen wie, z.B. Führungszeugnisse, müssen vom Bundesverwaltungsamt apostilliert werden.

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